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Pflichtangaben
Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Teledienstgesetz (§6 TDG) in Kraft, das Betreiber von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:
Zuständige Aufsichtsbehörde und die Berufsordnung dieser Behörde: Landesärztekammer Hessen.
Berufsordnung der LÄK zum download (PDF-Dokument)
Kassenärzliche Vereinigung: Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Arztnummer 39 19 100
Die Titel der Ärzte wurden in Deutschland verliehen.
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